Hinweise zu den Kursgebühren
Studierende der FAU
Die Kursgebühren für Kurse des Sprachenzentrums können dank einer Bewilligung aus Mitteln der Allgemeinen Studienbeiträgen ab dem Sommersemester 2009 entfallen.
Daher sind alle immatrikulierten Studierenden der Friedrich-Alexander Universität von den Kursgebühren befreit. Darunter fallen auch alle TeilnehmerInnen eines Austauschprogramms (Erasmus, DAAD etc.).
Bitte beachten Sie die gesonderten Hinweise zu den Kursgebühren für Sprachkurse in Nürnberg.
Gasthörer, Externe Studierende und Mitarbeiter der FAU
- Soweit Plätze verfügbar sind, können sich Gasthörer für sprachpraktische Lehrveranstaltungen anmelden. Bei der Zulassungsstelle muss hierfür bereits im Voraus eine Einschreibung als Gasthörer erfolgen. Gasthörer müssen für Sprachkurse am SZ weiterhin 20 € pro SWS entrichten.
- Studierende, die an einer Fachhochschule, Fachakademie oder anderen Universität eingeschrieben sind, zahlen 20 € pro SWS. Die Kursanmeldung erfolgt ausschließlich online unter www.sprachkurse.uni-erlangen.de, wo Sie die zur Anmeldung nötige temporäre Matrikelnummer beantragen können.
- MitarbeiterInnen der FAU entrichten einen Kostenbeitrag von 20 € pro SWS. Eine Anmeldung bei der Zulassungsstelle als Gasthörer ist nicht nötig. Die Kursanmeldung erfolgt ausschließlich online unter www.sprachkurse.uni-erlangen.de.
Zahlung des Kostenbeitrags
Für die Überweisung der Kursgebühr, geben Sie bitte folgende Daten an:
Begünstigter: Staatsoberkasse Bayern in Landshut
Konto-Nr. des Empfängers: 301279280
Bankleitzahl: 700 500 00
bei (Kreditinstitut): Bayerische Landesbank
Verwendungszweck: 0002.0155.3844 und die Kursbezeichnung (z.B. SZEN3EFB-A English for Business) , NAME, VORNAME
Die Angabe des Verwendungszwecks und der Kursbezeichnung ist außerordentlich wichtig, da Ihre Überweisung sonst nicht zugeordnet werden kann. Bei Nichtbeachtung können Mahnungen (mit Mahngebühren) die Folge sein.
Wichtiger Hinweis: Dieses Konto KANN und DARF NICHT zur Bezahlung von Gebühren für DSH-Kurse (DSH-Semesterkurse, DSH-Ferienkurse, DSH-Prüfungsvorbereitungskurse) oder gar DSH-Prüfungsgebühren verwendet werden. Geld, das zu diesen Zwecken auf das genannte Konto überwiesen wird, NIMMT die Universitätskasse oder das Sprachenzentrum NICHT AN.
Stand 01.03.2012
